Fragen & Antworten
Stellen Sie uns hier ihre Fragen in Zusammenhang mit Bevölkerungsschutz, Rettungsorganisationen, Verhaltensmassnahmen in Krisenzeiten usw. Wir werden diese so schnell wie möglich und umfassend beantworten.
Bevölkerungsschutz
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Wer ist in Liechtenstein für den Bevölkerungsschutz zuständig?
Das Amt für Bevölkerungsschutz ABS und die Gemeinden.
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Welchen Gefahren ist Liechtensteins Bevölkerung ausgesetzt?
Naturgefahren wie Überschwemmungen, Rüfenniedergängen, Waldbrände aber auch Pandemien wie im Falle von Covid19.
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Kommen bei einer Pandemie die FOG auch zum Einsatz?
Je nach Aufgabenstellung sind die beiden FOG koordinierend und organisatorisch im Einsatz.
Rettungs-u. Hilfsorganisationen
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Welche Organisationen sind darunter zu verstehen?
Man unterscheidet in Blaulichtorganisationen wie die Polizei, der Rettungsdienst und die Feuerwehren sowie die Samariter, Bergrettung, Wasserrettung und weitere.
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Wie werden die Einsatzkräfte über einen Einsatz informiert?
In Liechtenstein werden sämtliche Hilfs- und Rettungsorganisationen über die Landesnotruf- und Einsatzzentrale (LNEZ) der Landespolizei alarmiert.
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Wie lauten die Notrufnummern in Liechtenstein?
Polizei: 117, Feuerwehr 118, Sanitätsnotruf 144, Europäischer Notruf 112
Verhalten in Krisenzeiten
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Wie reagiere ich bei einer Naturkatastrophe?
Jederzeit können in der Schweiz und Liechtenstein Katastrophen mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Die Schweiz und Liechtenstein verfügen über ein flächendeckendes Sirenennetz, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann.
Nach dem Allgemeinen Alarm erfolgt immer eine Information via Radio. Die Behörden und Einsatzorganisationen zählen aber auch auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: Es wird empfohlen, stets ein Transistorradio inklusive Reservebatterien bereitzuhalten. Wichtig ist auch immer die Nachbarschaftsinformation. (Quelle "Alert Swiss")
Allgemeine Fragen
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Wo kann ich mich melden, wenn ich mich als freiwilliger Helfer oder Helferin zur Verfügung stellen möchte?
Registrieren Sie sich einfach mittels Ausfüllen des Formulars unter Helferregistrierung. Sie werden von ihrer Wohnortgemeinde kontaktiert.
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Kann ich als Helferin in meiner Wohngemeinde mitarbeiten?
Selbstverständlich, sofern es in der Wohngemeinde entsprechende Einsatzmöglichkeiten gibt.