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    Die Führungsorgane der Gemeinden Liechtensteins sind die zivilen Führungsstäbe Oberland und Unterland.

FOG Liechtenstein


Bei Grossereignissen sowie Katastrophen und Notlagen, die zu besonderen oder ausserordentlichen Lagen führen, kommt den zivilen Führungsstäben nebst den Einsatzorganisationen eine wichtige Aufgabe zu. Sie setzen die strategischen Entscheide des Landesführungsstabs in den Gemeinden operativ um. Sie machen dies mit klar definierten Aufgaben, Kompetenz und Verantwortlichkeit. Bei der Ereignisbewältigung handeln sie eigenverantwortlich.
 

Auftrag


Die Führungsorgane der Gemeinden haben generell folgende Aufgaben beziehungsweise Pflichten:
 

Alltag / Normale Lagen

  • Vorsorgeplanungen durchführen
  • Einsatzplanungen sicherstellen
  • Übersicht an verfügbaren Ressourcen erstellen (Material, Personal)
  • Führungsräumlichkeiten betriebsbereit halten
     

Einsatz / Ereignisfall

  • Beschlüsse des LFS in den Gemeinden umsetzen
  • Ereignisbewältigung vor Ort koordinieren: Massnahmen des LFS und eigene Massnahmen gegenüber den Einsatzorganisationen anordnen
  • Bei Bedarf Unterstützung beim LFS beantragen
     

Die Gemeinden des Fürstentums Liechtenstein haben im Jahr 2016 gemeinsam entschieden, für die zivilen Führungsstäbe neue Strukturen zu schaffen. Je für das Oberland und für das Unterland wurde ein ziviler Führungsstab eingerichtet und mit rund 16 Personen aus verschiedenen Bereichen besetzt. Seit dem Jahr 2019 arbeiten die beiden Führungsstäbe operativ und bauen die neuen Strukturen fortlaufend aus.

 

 

Links

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